Dafür stehen wir

Dafür stehen wir:            

Kommunalwahl 2024 in Sachsen-Anhalt

Am 9. Juni 2024 werden in Sachsen-Anhalt neue Kreis-, Stadt- und Gemeinderäte gewählt. Über die nachfolgenden Button stellen wir Ihnen unsere Kandidaten für die Kommunalwahl im Landkreis Mansfeld-Südharz vor.

Mit ihrer Gründung 2011 haben sich die Mitglieder der FBM ein Grundsatzprogramm gegeben, welches seither in regelmäßigen Abständen überarbeitet und angepasst wird.

Wahlprogramm als PDF-Download


Über den oben verlinkten Begriff erhalten Sie Zugriff auf unser ausführliches aktuelles Wahlprogramm. Zusätzlich steht Ihnen ein PDF-Download zur Verfügung.


Nachfolgend lesen Sie unsere zusammengefassten Themenschwerpunkte für die Landtagswahl 2021:

1.      Sicherung einer auskömmlicher Finanzausstattung für die Kommunen in Sachsen-Anhalt, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwirtschaftenden Abschreibungsbeträge. 

2.      Zulässigkeit bestimmter freiwilliger Aufgaben, auch in Zeiten einer Haushaltskonsolidierung (bis max. 3% vom gemeindlichen Ergebnisplan) 

3.      Bildungsinhalte sind an die Lebenswirklichkeit anzupassen und auch entsprechend den aktuellen Anforderungen für Distanzunterricht mit digitalen Angeboten auszugestalten.

4.      Volle Kostenfreiheit für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten. 

5.      Die Vorgaben zum Vergaberecht in Sachsen-Anhalt sind stärker auf die Beteiligungsmöglichkeit regionaler Unternehmen auszugestalten, dabei ist die Einhaltung von Tariftreue und Mindestlohnzahlungen als verbindliches Vergabekriterium zu regeln.

6.      Wir sagen Nein zur Massentierhaltung in der überwiegend praktizierten Form und fordern eine ökologisch nachhaltige Nutztierhaltung in Verbindung mit einer Stärkung regionaler Kreisläufe. 

7.      Abschaffung des 2002/03 eingeführten Finanzierungssystem durch die sog. Fallpauschalen hin zu einer nach Qualitätsvorgaben ausgerichteten Finanzierung der Krankenhäuser (DRG) bei gleichzeitiger Einführung von Sanktionsmaßnahmen bei vorsätzlichen oder groben Qualitätsverstößen.

8.      Einführung ortschaftsbezogener Wahlgebietsregelungen im Kommunalwahlrecht und Einräumung eines gesetzlich normiertes „Ortschaftsbudget-Recht“.

9.      Stärkung der Bürgerrechte durch Einrichtung von regelmäßigen Bürgerversammlungen mit institutionellem Charakter, auch auf Landes- und Bundesebene.

10.  Sicherstellung eines auskömmlich finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, als vom Markt und Staat unabhängige Informationsquelle für die Gesellschaft. Dazu gilt es aber auch notwendige Strukturreformen innerhalb der vorhanden Strukturen der Ländermedienanstalten sicherzustellen.


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