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Bericht zur Erhöhung Bürgergeld

Am 13.09.2023 hat das Bundeskabinett eine weitere Erhöhung des Bürgergeldes beschlossen.


Auf den ersten Blick ist dies vor allem für Alleinerziehende und Geringverdiener eine gute und, wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich betonen, eine gerechtfertigte Sache ist. Leider gibt es jedoch genügend Menschen, die sich auf diesem Bürgergeld "ausruhen".

Hier die Meinung unseres Landesvorsitzenden Andreas Koch, der damit nicht allein steht:


"Erhöhung des Bürgergeldes spaltet Gesellschaft

Die erneute deutliche Erhöhung des Bürgergeldes bedeutet enormen sozialen Sprengstoff und spaltet die Gesellschaft. Während einerseits das Sozialsystem immer mehr ausgehöhlt wird, werden die Selbständigen und Arbeitnehmer immer stärker an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Es stellt sich für diese Leistungsträger immer mehr die Frage, warum sie überhaupt arbeiten sollen, wenn ein großer Teil der Menschen, ohne selbst etwas für die Gesellschaft zu erbringen, Geldleistungen erhält, und dies zum Teil auch noch für selbstverständlich hält.

Hinzu kommt, dass viele Selbständige und Arbeitnehmer über Einkommen verfügen, die unwesentlich über den Bürgergeldleistungen oder sogar noch darunter liegen. Diese Selbständigen und Arbeitnehmer demotivieren wir in einer Zeit, wo wir auf Arbeitskräfte angewiesen sind. Die erneute Erhöhung des Bürgergeldes hat für mich deshalb nichts mit sozialer Gerechtigkeit zu tun, sondern ist ein inakzeptables Verhalten der Bundesregierung gegenüber den Menschen in Deutschland.

Richtige Maßnahmen können nur sein, die aktuellen Bürgergeld-Empfänger zu motivieren, sich in den Arbeitsmarkt aktiv einzubringen. Sie erhalten das Bürgergeld aus Steuergeldern der Gesellschaft. Sie sollten zumindest der Gesellschaft etwas zurückgeben, indem sie als Auflage wöchentlich Stunden für Kommunen oder in sozialen/gemeinnützigen Einrichtungen erbringen und der Gesellschaft auch etwas zurückgeben. Sollten keine Aktivitäten oder Stunden geleistet werden, muss hier auch sanktioniert werden.

 

Die Bundesregierung steuert die Gesellschaft in eine völlige Schieflage. Leistung lohnt sich nicht mehr, sondern Faulheit und Bequemlichkeit. Dies kann ich mit meinen Grundwerten nicht vereinbaren."

FBM nominiert Ralf Leberecht als Bürgermeisterkandidat 

für das Seegebiet Mansfelder Land


Die Partei Freie Bürger Mitteldeutschland hat Ralf Leberecht einstimmig während einer Mitgliederversammlung als Bürgermeisterkandidat für die Einheitsgemeinde Seegebiet-Mansfelder Land nominiert. 

Der 55 Jahre alte Aselebener ist Unternehmer in Seeburg.

Ralf Leberecht ist seit vielen Jahren Mitglied der FBM und trat bereits als Direktkandidat für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Jahr 2021 an. 

Seine langjährige Arbeit und Erfahrung auf kommunalpolitischer Ebene, hier vor allem als Ortsbürgermeister der Gemeinde Aseleben, überzeugen seit langem, genau wie sein Ehrgeiz, seine Einsatzbereitschaft, sein großartiges soziales Engagement, seine stetige Unterstützung. 

Ralf Leberecht ist ein Macher, der selbst anpackt, Projekte auf den Weg bringt und umsetzt, was in der heutigen Zeit sehr wichtig ist, um eine Gemeinde voranzubringen. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass Ralf Leberecht der richtige Mann für das Bürgermeisteramt im Seegebiet Mansfelder Land ist.

Kommunen in Sachsen-Anhalt benötigen eine bessere Finanzausstattung durch das Land – Landkreise müssen höhere Kostenerstattungen beim Land mit allen Mittel einfordern


Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt hatten im vergangenen Jahr 2022 trotz höhere Steuereinnahmen mit einem Defizit abgeschlossen. Dies lässt sich aus den Daten zur Kassenstatistik entnehmen, wobei dieses Defizit deutlich vom Bundestrend abweicht.

Da Strom und Gas erheblich teurer geworden sind und die Gemeinden viele Gebäude unterhalten, bekommen diese die Preissteigerungen besonders deutlich zu spüren. So wird die finanzielle Notlage in den nächsten Jahren weiter anhalten oder sich sogar verschärfen.

Soweit Gemeinden finanzielle Hilfe vom Land in Form von zinslosen Darlehen erhalten, finanzieren sie damit laufende Ausgaben, nicht etwa Investitionen in Schulen, Kitas oder der Feuerwehr. Manche der katastrophalen Vor-Ort-Missstände lassen sich wohl auch als gruselig beschreiben und würden gut in eine Geschichte von Stephen King passen.

Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen ist zum 31. März 2023 in Sachsen-Anhalt auf 1.371 Euro gestiegen. Auch wenn diese im bundesweiten Vergleich als eher unterdurchschnittlich anzusehen ist, so ist sie im ostdeutschen Vergleich überdurchschnittlich hoch (im Vergleich Brandenburg (491 Euro/Einw.) und Sachsen (533 Euro/Einw.). Es ist deshalb notwendig, dass Gemeinden und Landkreise in Sachsen-Anhalt ab dem kommenden Jahr 2024 deutlich mehr Geld vom Land erhalten, als dies für einen angemessenen Inflationsausgleich bereits vorgesehen ist. Erhöhte Belastungen durch die Kreisumlage schmälern die mangelnde Finanzausstattung der Gemeinden zusätzlich.

Das Verwaltungsgericht Halle hat auf Klagen der Lutherstadt Eisleben sowie von Sangerhausen, Hettstedt und Wallhausen in einem Urteil vom 28. Juni entschieden, dass der Landkreis Mansfeld-Südharz die Umlagesätze rechtswidrig zu Lasten der kreisangehörigen Gemeinden zu hoch angesetzt hatte. Ferner hatte der Landkreis bei der Festsetzung der Kreisumlagen für 2018 und 2020 nicht angemessen berücksichtigt, dass bei einer Vielzahl der kreisangehörigen Gemeinden seit vielen Jahren in deren Haushalten Fehlbeträge bestünden und damit mit der festgesetzten Kreisumlage ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in deren finanzielles Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verbunden sei.

Für das Haushaltsjahr 2020 sind beim Verwaltungsgericht in Halle noch weitere 13 Klagen anderer Gemeinden gegen die Kreisumlage des Landkreises Mansfeld-Südharz anhängig, über die demnächst ausschließlich im schriftlichen Verfahren entschieden werden.

Auch wenn gegen das Urteil seitens des Landkreises eine Revision angestrebt wird, verweist das Gericht hierzu auf die geltende Rechtslage, dass ein Landkreis fehlende Einnahmen sich nicht vorrangig bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden beschaffen kann und darf.

Den Landkreisen in Sachsen-Anhalt fehlen lt. einer aktuellen Haushaltsumfrage des Landkreistages ca. 185 Millionen Euro zum Ausgleich ihrer Haushalte. Auffällig sind hierbei höhere Kosten im sogenannten ‚übertragenen Wirkungskreis‘, wie für Heizung und Unterkunft beim neu eingeführten Bürgergeld, für Hilfen zur Erziehung oder für die Unterbringung und Betreuung ukrainischer Kriegsflüchtlinge. Alles Kosten, die durch das Land und durch den Bund in auskömmlicher Höhe gegenüber den Landkreisen zu erstatten wären aber nicht werden. Da die Erhebung einer Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden nur zulässig ist, soweit die sonstigen Erträge und Einzahlungen nicht ausreichen, um einen erforderlichen Bedarf zu decken, müssen die Landkreise ihre fehlenden Mittel zur Erfüllung von übertragenen Aufgaben zuallererst vom Land einfordern. Landkreise müssen Ansprüche auf eine angemessene Finanzausstattung mit Nachdruck an das Land richten – auch in Fällen, wo Einnahmen oder Ausgabeverpflichtungen durch den Bund verändert wurden.

Die FBM sieht hierbei eine Pflicht des Landrates, einen gegen das Land gerichteten Anspruch auf eine aufgabenadäquate Finanzausstattung gem. Art. 88 Absatz 1 unserer Landesverfassung glaubwürdig und nachvollziehbar geltend zu machen.

Anstatt sich an die Spitze derer zu stellen, die für die Kommunen auf eine bessere Finanzausstattung durch das Land dringen, möchte Landrat Schröder neue Klagen gegen die Kreisumlage verhindern. Dies wird mit dem Ziel verbunden, sich für einen kommunalen Finanzfrieden einzusetzen, was jedoch eine Zufriedenheit bei der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden voraussetzen würde.

Wenn zu wenig Geld im kommunalen Finanztopf für Sachsen-Anhalt vorhanden ist, kann ein Interessenausgleich nur durch erhöhte Einnahmen erzielt werden. Es nutzt für eine angemessene kommunale Finanzausstattung herzlich wenig, wenn sich der Landkreis und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden darauf verständigen, sich lieb zu haben und auf notwendige Klagen zu verzichten. Hier muss ein Landrat Stärke zeigen und die dem Landkreis angehörenden Kommunen ‚nach oben‘ verteidigen.

Es bleibt übrigens abzuwarten, ob der Landkreis seinerseits gewillt ist, auf eine Revision zum Kreisumlage-Urteil des Verwaltungsgerichtes Halle zu verzichten. Herr Schröder hat bereits angekündigt, zum Schutz der finanziellen Interessen des Landkreises fristwahrend die Zulassung der Berufung zu beantragen, denn beim Geld endet bekanntlich auch so manche Freundschaft.

Die FBM weist darauf hin, dass die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt ein Recht der eigenverantwortlichen Verwaltung der Angelegenheiten der Gemeinden gewährt (Art. 87 Abs. 1 Verf. LSA) und ein Recht zur grundsätzlich selbständigen Wahrnehmung aller öffentlichen Aufgaben "im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit" (Art. 87 Abs. 2 Verf. LSA). Dies setzt die Gewährung einer Finanz- und Haushaltshoheit der Gemeinden voraus, weshalb gemäß Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt das Land dafür zu sorgen hat, dass die Kommunen über Finanzmittel verfügen, die zur angemessenen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich sind. Es reicht nicht aus, dass der Geldmangel zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreisen seitens des Landes nur etwas „fairer“ aufgeteilt wird. Auch ein horizontaler Finanzausgleich mit einer zu kleinen Finanzausgleichsmasse bleibt ein Verschiebebahnhof der kommunalen Finanznot.

Es müssen mehr Gelder für die Finanzausgleichsmasse der Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die letzte gutachterliche Untersuchung des kommunalen Finanzausgleichs zur Ermittlung einer notwendigen Finanzausgleichsmasse in Sachsen-Anhalt stammt aus dem Jahr 2012. Seitdem haben sich viele Rahmenbedingungen, Aufgaben und Kosten wesentlich verändert, leider zum Nachteil der Kommunen.

Da in Sachsen-Anhalt eine gutachterliche Überprüfung des notwendigen Finanzbedarfs der Kommunen für das neue Finanzausgleichgesetz ab 2024 nicht vorgenommen wurde, bleibt die Finanznot der Städte und Gemeinden gerade auch im Mansfelder Land bestehen, die es zu beklagen gilt. Daran wird sich leider nichts ändern, wenn der Landtag im Herbst ein neues Finanzausgleichsgesetz beschließt.

Die FBM fordert, dass in Sachsen-Anhalt rechtlich anerkannt wird, dass zur kommunalen Selbstverwaltung auch freiwillige Aufgaben gehören und dass sich die Finanzausstattung der Gemeinden an einem realistisch ermittelten kommunalen Finanzbedarf zu orientieren hat!

 Ein kommunaler Finanzfrieden kann deshalb weder ausgerufen noch stillschweigend vereinbart werden, solange die strukturelle Unterfinanzierung nicht beseitigt ist. 
Auch in einer „kommunalen Familie“ müssen Missstände offen angesprochen werden, dass es dabei nicht ohne Streit abgeht, liegt in der Natur der Sache.


Zahlreiche Gäste waren am 12. Dezember 2022 nach Friedeburgerhütte (OT von Gerbstedt, Mansfeld-Südharz) gekommen, um sich untereinander aber auch mit kommunalpolitischen Vertretern aus den Bereichen Sangerhausen, Eisleben und Hettstedt auszutauschen. Vor allem Themen aus den Bereichen medizinische Versorgung und Fachärztemangel, erneuerbare Energien oder die Stärkung des Handwerks wurden intensiv diskutiert.

So wurde von Kreistagsmitglied Hagen Böttger über das Förderprogramm des Landkreises zur Gewinnung von Ärzten informiert und darüber gesprochen. Unterstützt werden hier Studenten bzw. Ärzte, die sich im Landkreis niederlassen. Angeregt wurde im Rahmen der Versammlung, aufgrund der aktuell schwierige Lage auch Ärzte im Rentenalter finanziell zu motivieren, noch etwas länger zu praktizieren.

Dass erneuerbare Energie keine leere Wortphrase ist, zeigt die Initiative des Benndorfer Ortsbürgermeisters Matthias Jentsch. Im Bereich seiner Gemeinde müssen alte Windkraftanlagen getauscht werden. Mit der betreibenden Firma wurde ausgehandelt, dass diese mit regionalen Unternehmen zusammenzuarbeiten hat und die Bürger eine Beteiligung erhalten.

In Sachen Handwerk gab Dr. Bernd Köbel als Vertreter aus der Region Einblicke in die Probleme der hiesigen Handwerkerschaft. Corona, die Energiekrise sowie der spürbare Fachkräftemangel sind Auslöser für Umsatzausfälle, über die immerhin 60% der Betriebe klagen. 23% der Betriebe mussten Entlassungen vornehmen und ganze 80% können ihre Aufträge nicht ordnungsgemäß abarbeiten, da Zulieferungen fehlen. Dazu kommen eine mangelnde Zahlungsbereitschaft bei den Kunden und zeitweilige Liquiditätsengpässe.

Insgesamt kann ein positives Fazit des Abends gezogen werden. Auch wenn keine Probleme nachhaltig gelöst werden konnten, so wurden in den konstruktiven Gesprächen doch Lösungsansätze aufgezeigt, die vor allem von den Kommunalpolitikern in die entsprechenden Gremien mitgenommen werden, um sie hier zu diskutieren.





24. Oktober 2022 – Ein großer Tag für die FBM


Nach mehreren Treffen zum gegenseitigen Kennenlernen mit Mitgliedern der Freiparlamentarischen Allianz, kurz FPA, kam es am Montag, dem 24. Oktober 2022 zur Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages zwischen beiden Parteien. Dazu reiste der Bundesvorsitzende Luca Piwodda eigens nach Rödgen, um sich hier mit dem Landesvorsitzenden der FBM, Andreas Koch, zu treffen.

Die FPA ist eine sehr junge Partei mit einem Bundesverband und mehreren Landesverbänden. Sie ist vor allem regional aktiv, steht mit ihren Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft und hat ihre Arbeit auf Sachpolitik ausgerichtet. Alles Merkmale, welche die FPA und die FBM miteinander verbinden.

Die FBM ist seit über 10 Jahren vor allem in Sachsen-Anhalt und hier im Landkreis Mansfeld-Südharz aktiv. Durch eine Kooperation mit der FPA als Schwesterpartei ist es der FBM nun möglich, auch bundespolitisch Einfluss zu nehmen. Ein erstes gemeinsames Ziel wird die Teilnahme an der Europawahl im Jahr 2024 sein.

Aus Sicht beider Parteien ist eine Kooperation sinnvoll und hoffentlich auch fruchtbringend. Die FBM wird sich aber auch weiterhin verstärkt mit kommunal- und landespolitische Themen innerhalb Sachsen-Anhalts sachpolitisch auseinandersetzen.

Der Landesparteitag der FBM hat auf seiner Sitzung am 26. Oktober 2022 dem Kooperationsvertrag zugestimmt. Somit steht einer gemeinsamen Arbeit nichts mehr im Weg.

Am 24. September fand in Münster der Kleinparteienkongress statt.

Bei der letzten Bundestagswahl 2021 gab es mehr als 4 Millionen Stimmen für die sogenannten Kleinparteien (insgesamt 8,6%), die jedoch an der 5%-Hürde scheitern. 

Aber gerade diese kleinen Parteien betreiben die vom Grundgesetz geforderte ‚politische Willensbildung‘ des Volkes zu Themen, um die sich die ‚etablierten‘ Parteien unzureichend kümmern. Und die Wähler der Kleinparteien fühlen sich in der Regel nicht durch die etablierten Bundestagsparteien vertreten.

Aus diesem Grund gibt es seit geraumer Zeit Bestrebungen, eine Interessenvertretung aller demokratischen Parteien und Organisationen zu gründen. 

Nun ist es soweit und der erste Schritt wurde getan. In Münster wurde während des Parteienkongresses die Gründungsurkunde des Vereins "Forum Demokratische Vielfalt e.V." unterschrieben. Rechts im Bild der Vertreter der FBM Thomas Stolte, der die Urkunde unterzeichnet.

Durch die Gründung des Forums soll eine Verbesserung der Einflussmöglichkeiten auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreicht werden.



Am Freitag, dem 18.09.2022 waren Vertreter der FBM zu Gast beim regionalen Fernsehsender PunktUm. Über den nachfolgenden Link können Sie das Interview sehen.

Interview mit Andreas Koch und Silke Seifert
Aktuelles zur Grundsteuerreform

Aktuelles zur Grundsteuerreform


Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Gemeinde-Steuern, denn sie ist eine der größten eigenständigen Einnahmequellen von Gemeinden und Städten. Sie fließt in die Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, Radwegen oder Brücken. Die Kommunen finanzieren mit der Grundsteuer aber auch den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen. Insofern hat die (jährliche) Festlegung von Hebesätzen für die Grundsteuer A und B eine Bedeutung für die Einnahmesicherung. Dies gilt umso mehr bei der Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze, die ab 2025 unter Berücksichtigung der neuen Grundsteuermessbeträgen gelten werden.

Die Finanzämter haben auf den 1. Januar 2022 (Hauptfeststellungszeitpunkt) den Grundsteuerwert für Grundstücke sowie für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (neu) festzustellen. 

Ab dem 1. Juli 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) ihre „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (Feststellungserklärung) einreichen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, bis spätestens 31. Oktober 2022 ihre Feststellungserklärung abzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu kürzlich die entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. 

Die Feststellungserklärungen sind elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli 2022 unter anderem im Portal „Mein ELSTER“ (www.elster.de, siehe Button unten) bereitgestellt. Eigentümer von Grundstücken in Sachsen-Anhalt erhalten ab dem 21. Juni 2022 ein Schreiben mit allgemeinen Hinweisen zur Grundsteuerreform, sowie konkreten Angaben zu ihrem jeweiligen Grundstück, für das eine Feststellungserklärung abgegeben werden muss. Bei dem Informationsbrief handelt es sich jedoch nicht um ein amtliches Aufforderungsschreiben, sondern lediglich um eine „Service-Information“ der Finanzverwaltung. Die Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung ergibt sich aus dem Gesetz und der hierzu erfolgten öffentlichen Bekanntmachung und nicht aus dem Informationsschreiben. Wer keine Informationsschreiben erhält und Eigentümer eines erklärungspflichtigen Grundstücks ist, muss dennoch erforderliche Feststellungserklärung abgeben, bei mehreren Grundstücken muss dies für jedes Grundstück separat erfolgen. 

Zuständig für weitere Fragen zur Grundsteuer ist immer das Finanzamt, in dessen Bezirk sich der jeweilige Grundbesitz befindet.

Für jede wirtschaftliche Einheit, die im Zuständigkeitsbereich einer Kommune gelegen ist, werden die Daten für Zwecke der Festsetzung der Grundsteuer-Grundsteuermessbeträge vom Finanzamt an die Kommune übermittelt. Nähere Informationen zur Beantragung einer entsprechenden Zertifikatsdatei (Account-ID) sowie einen entsprechenden Leitfaden finden sich im Netz unter Mein Elster (siehe Button) oder auf der  Internetseite des Ministeriums für Finanzen Sachsen-Anhalt.

Stand Juni 2022

www.elster.de/elsterweb/infoseite/verwaltung

Freie Bürger Mitteldeutschland unterstützen Aschersleber Bürgermeisterkandidat Steffen Amme

„Die beste Wahl für Aschersleben“ hat gewonnen.

Im zweiten Urnengang konnte Steffen Amme die Wahl für sich entscheiden. Damit ist er der neue Oberbürgermeister von Aschersleben. Wir graturlieren recht herzlich und wünschen Schaffenskraft und viel Erfolg!



Foto (FBM) v.l.n.r.: Andreas Koch, Marion Romana Glettner, OBM-Kandidat Steffen Amme, Thomas Stolte

Pressemitteilung der FBM-Fraktion des Hettstedter Stadtrates


Mit sofortiger Wirkung (07.09.2021) wird sich die FBM-Fraktion des Hettstedter Stadtrates umbilden. Den Vorsitz wird ab sofort Dana Zimmer übernehmen, die Nummer 2 ist der Stadtratsvorsitzende Frank Nestler. 2 der 4 bisherigen Mitglieder haben die Fraktion verlassen.

Aufgrund erheblicher Schwierigkeiten zwischen Partei- und Nichtparteimitgliedern in der Zusammenarbeit, welche die Fraktion faktisch arbeitsunfähig gemacht hatte, war die Trennung der Fraktion notwendig geworden.

Die bisher drittstärkste Fraktion wird durch die Umbildung zwar einige Stimmrechte in den Ausschüssen verlieren, jedoch verspricht sich die Fraktion ein zielorientiertes und an den Maßstäben der FBM ausgerichtetes Arbeiten. 


"Geschichte trifft Politik". Unter diesem Thema veranstaltete die FBM am 1. Juni 2021 eine historische Stadtführung durch Lutherstadt Mansfeld. Dabei ging es um Orte, an denen politische Entscheidungen getroffen wurden, welche die Entwicklung der Stadt nachhaltig geprägt hatten.





Wann erleben die Kommunen einen echten Zahltag in Sachsen-Anhalt?


Unter der Schlagzeile „Zahltag heute für Sachsen-Anhalt Kommunen“, vermeldete ein hiesiger Radiosender am 10. Mai die Überweisung von 264 Millionen Euro für die Landkreise sowie den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt.

Es handelt sich demnach hierbei um die vorgezogene Auszahlung von kommunalen Finanzmitteln, die sonst erst zum Ende des Jahres ausbezahlt worden wären. Damit soll den Einbußen durch die Pandemie kurzfristig entgegengewirkt werden. So erfreulich dies auch klingen mag, so werden hierdurch keine Mehreinnahmen für die kommunalen Kassen bewirkt. Lediglich unerfreuliche Meldungen über Haushaltssperren und die damit verbundenen Maßnahmen-Stopps können somit vor der Landtagswahl vermieden werden.

In vielen Landkreisen und den Gemeinden besteht ein strukturelles Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben (trotz unterlassener Ersatzinvestitionen und Reparaturen), was weiterhin zu einer besorgniserregenden Ausweitung der kommunalen Kassenkredite führt. Ein jeder Einwohner kann sicher anhand eigener Erfahrungen nachvollziehen, wie eine Kontoüberziehung wirkt und dass steigende Kontoüberziehungen keine dauerhafte Lösung darstellen.

Auch wenn die Kommunen in Sachsen-Anhalt das verfassungsmäßige Recht auf kommunale Selbstverwaltung besitzen, so besitzen sie hierfür keine angemessene Finanzausstattung. Längst hätte die Landeregierung schon offenlegen können, wie die kommunale Finanzausstattung ab dem kommenden Jahr in Sachen-Anhalt neu geregelt werden soll. Das jetzige Finanzausgleichgesetz läuft bereits zum Jahresende 2021 aus.

Die Landkreise und Gemeinden müssen dauerhaft in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich tätig zu werden, um so ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Daseinsvorsorge nachkommen zu können. Dafür braucht es auch eine auskömmliche finanzielle Ausstattung unserer strukturschwachen Städte und Gemeinden.

Es bleibt zu hoffen, dass der Landeregierung hierzu noch reale Lösungsmöglichkeiten einfallen, denn die Schuldenuhr der strukturschwachen Landkreise und Gemeinden läuft auch nach dem 6. Juni 2021 weiter.

Die FBM fordert eine angemessene Finanzausstattung der Landkreise und Gemeinden zur Erledigung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben und zur Sicherung ihrer verfassungsrechtlich vorgegebenen Selbstverwaltungsgarantie.

Sie liebe Wählerinnen und Wähler, entscheiden Sie mit Ihrer Stimmenabgabe zur Landtagswahl u.a. darüber, ob die Kommunen in Sachsen-Anhalt auch weiterhin im Krisenmodus verbleiben. 

Geben Sie Ihre Stimme den Kandidatinnen und Kandidaten der FBM auf Liste Nr. 14!


Pressemitteilung der FBM zum Artikel der Mitteldeutschen Zeitung vom 12.04.2021, Seite 1 – „Land ächzt unter Mietlast“ 


Die FBM hält die überteuerten Mietvorstellungen in den großen Städten ebenfalls für nicht förderlich angesichts der knappen Haushaltskassen des Landes. Die Überlegungen, diesbezüglich Einsparpotential zu aktivieren, ist deshalb sehr löblich.

Die FBM regt an, angesichts der gravierenden Mietunterschiede zwischen den Großstädten und dem ländlichen Raum, auch die Überlegung anzustellen, die Ministerien in den ländlichen Raum zu verlegen. Angesichts der Digitalisierung und der technischen Ausstattung der Behörden und Büros, dürfte eine unkomplizierte Kommunikation dennoch uneingeschränkt gegeben sein. Schließlich ist im Moment ebenfalls jeder Schüler angehalten, auch im ländlichen Raum, digital vernetzt, seine Aufgaben zu lösen. 

Oder der Vorschlag, noch mehr Homeoffice verbindlich anzuordnen, zeigt, dass die Landesregierung und insbesondere Frau Lüddemann (Bündnis 90/Grüne) davon ausgehen, dass der ländliche Raum genügend digital erschlossen ist.

"Das Umweltministerium könnte ich mir gut als Eigentümer der „Rammelburg“ (Stadt Mansfeld) vorstellen, um von dort aus ihre Arbeit zu verrichten. Das Ambiente würde einem Landwirtschafts- und Umweltministerium gut zu Gesicht stehen. Als Eigentümer der Burg könnte das Land dann in diese Immobilie investieren und würde auch gleich die praktische Geeignetheit so mancher Auflagen aus der Bauordnung, dem Arbeitsschutz, dem Brand- und Katastrophenschutz, dem Denkmalschutz und, nicht zu vergessen, dem Umweltschutz prüfen können", meint die Kreisvorsitzende und Kandidatin zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt im Wahlkreis 31 (Sangerhausen) der FBM, Silke Seifert. "Eine Überlegung wäre es wert. Zumindest würde das von den Grünen geführte Ministerium live erleben, was es heißt, alte Gebäude zu sanieren und damit zu erhalten. Vielleicht reift dann die Erkenntnis, wohin Mietpreisbremsen angesichts der vielen Auflagen für Bau und Sanierung führen. Aber ich gehe eher davon aus, dass bei der Umsetzung eines solchen Projektes die gleichen Erkenntnisse gewonnen werden wie derzeit im gesamten Wohnungsbau – nämlich: Das Vorhaben ist nicht umsetzbar."


Ein Atommüllendlager in Mansfeld-Südharz? - Nicht mit uns!

Zum MZ-Artikel „Suche nach dem Endlager läuft weiter.“ S. 7 am 13.02.2021


Atomkraft galt einst als sauber und ungefährlich. Diese Zeiten sind aber schon lange vorbei und widerlegt. Spätestens seit der Proteste im Zwischenlager im niedersächsischen Gorleben wissen wir, dass vor allem die Lagerung des hochradioaktiven Atommülls noch vielen Generationen nach uns zu schaffen machen wird. 

Sicher, haben wir alle von der mittels Atomkraftwerken gewonnenen Energie profitiert. Teilweise werden noch heute die Stromnetze mit dieser Energieform gespeist, oftmals ohne das Wissen der Endverbraucher. Und sicher ist auch, dass wir uns alle nun mit den Folgen beschäftigen und gemeinsam ein sinnvolles Endlager suchen müssen, wo die Müllberge über die unvorstellbar lange Zeit von mindestens einer Million sicher verwahrt werden können. Forscher haben sich dazu Gedanken gemacht und Gebiete mit speziellen Gesteinsformationen als Lagerstätte vorgeschlagen. Zu unserem Pech verfügt unser Landkreis über eben solche geologischen Voraussetzungen.

Aber: Wie Landrätin Frau Dr. Klein bereits festgestellt hat, haben wir hier durch den Bergbau bereits extrem hohe Radon- und Uranbelastungen, so dass eine weitere radioaktive Belastung in unserem Landkreis vollkommen ausgeschlossen sein muss.

Ein weiterer Punkt, der gegen ein Atommüllendlager im Landkreis Mansfeld-Südharz spricht, ist die Tatsache, dass es immer wieder zu Erdstößen kommt. Jahrhundertelang wurden Kupferschiefer, Salz und Kohle abgebaut, Unsere Landschaft ist vor allem in der Tiefe sehr zerklüftet. Hier noch ein Endlager unterbringen zu wollen, wäre sowohl für unsere Bevölkerung als auch für unsere Heimat in keiner Weise tragbar.

Wir werden uns in den Gremien daher konsequent gegen ein mögliches Endlager im Landkreis Mansfeld-Südharz aussprechen.

Auch unser Landratskadidat Silvio Jacob, ein erfahrener Bergmann, wird sich für dafür einsetzen.

Seit inzwischen 8 Jahren unterstützen wir die Hettstedter Karnevalsgesellschaft Neudorfer Narren bei der Sammlung für Spenden, die dem Verein zur Förderung krebskranker Kinder in Halle zugute kommen.

In diesem Jahr gab es zwar keine Befezitgala, dafür wurden unter dem Motto "Wir spenden leise!" Gelder gesammelt. 

Auch wir machten wieder mit und überreichten insgesamt 200 Euro, die wir unter unseren Mitgliedern gesammelt hatten.

Finanzhilfen zum Kohleausstieg kommen, aber nicht zu uns?


Einem Artikel der MZ vom 02.02.2021 (Anmeldung erforderlich) ist zu entnehmen, dass die sachsen-anhaltinischen Kohleregionen mit den finanziellen Hilfen rechnen können, um damit den Kohleausstieg zu kompensieren . Mit diesen Geldern sollen die ehemaligen Kohlereviere umgestaltet, Arbeitsplätze neu geschaffen werden. Bund und Land stellen dafür umfangreiche Hilfen zur Verfügung.


In Sachsen-Anhalt gibt es das Mitteldeutsche Braunkohlerevier, zu dem die MIBRAG mit Sitz in Zeitz und die ROMONTA mit Sitz in Amsdorf zählen. Hier sind wiederum 5 Landkreise direkt betroffen: der Burgenlandkreis, die Stadt Halle, der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, der Saalekreis und natürlich unser Landkreis Mansfeld-Südharz. In diesen Gebieten gilt es nun, diese Gelder sinnvoll und nachhaltig zu verteilen und entsprechend einzusetzen.


Nicht nur, dass man beim sogenannten Kohle-Gipfel im Landtag von Sachsen-Anhalt unter der Führung von Ministerpräsident Haseloff zunächst offenbar nicht gewillt war, auch Vertreter aus unserem Landkreis mit an den Tisch zu nehmen, und man hier erst nach massiver Intervention von Landrätin Dr. Klein einlenkte, werden jetzt die zur Verfügung gestellten Mittel von Bund und Land an Regionen gegeben, die mit dem nach wie vor aktiven Mitteldeutschen Braunkohlerevier überhaupt nichts mehr zu tun haben. 


Das Dessau-Wörlitzer Gartenreich soll von den für den Strukturwandel vorgesehenen Fördermitteln eine Finanzspritze in Höhe von 120 Millionen Euro erhalten, obwohl in diesem Bereich seit 1993 kein Tagebau mehr aktiv fördert. Und diese Vergabepolitik wird von der Landesregierung mit fadenscheinigen Erklärungen begründet, etwa weil „der südliche Teil der UNESCO-Stätte ist Teil des Landkreises Anhalt-Bitterfeld“. Auch Berlin als Geldgeber begründet die Vergabe der Fördermittel damit, dass das Gartenreich weniger als 5 km von der Gräfenhainichener Braunkohlelandschaft getrennt ist. 


Entweder ist den zuständigen Stellen das Ansehen großer international anerkannter Flächen und damit die Imagepflege wichtiger oder man ist einfach nicht daran interessiert, den tatsächlich betroffenen Regionen helfen zu wollen. Die Gelder müssen in die vom Strukturwandel direkt betroffenen Regionen fließen. 


Ich bin Bergmann und arbeite seit meiner Ausbildung 1987 im damaligen Braunkohlekombinat Bitterfeld im Bergbau. Ich habe an der Umgestaltung des alten Tagebaus mitgearbeitet und habe somit bereits umfangreiche Erfahrungen sammeln dürfen in Verbindung mit dem Strukturwandel. Daher weiß ich, dass es ist wichtig, dass die Fördermittel, die für die vom Strukturwandel betroffenen Regionen vorgesehen sind, auch in diesen Regionen zum Einsatz kommen und keine Prestigeobjekte der Landesregierung damit aufpoliert werden. Daher fordere ich bereits heute mit aller Dringlichkeit, diese Art der Fördermittelvergabe zu überdenken und zu stoppen.

Silvio Jacob

Silvio Jacob kandidiert für das Amt des Landrates


Während der Mitgliederversammlung der Freien Bürger Mitteldeutschland (FBM) am 5. Juni 2020 wurde Silvio Jacob einstimmig als Kandidat der FBM für die im kommenden Jahr stattfindende Landratswahl im Landkreis Mansfeld-Südharz gewählt. 

Silvio Jacob (49), der seit fast 20 Jahren bei der ROMONTA GmbH in Amsdorf tätig ist, ist u.a. mit den Umständen des Strukturwandels im Zusammenhang mit dem Braunkohleausstieg bestens vertraut. Seit vielen Jahren kommunalpolitisch aktiv, kennt er ebenfalls die Probleme, mit denen unser Landkreis zu kämpfen hat und weiß, wie wichtig es ist, dass die Aufgaben, vor denen wir stehen, nur gemeinsam als kommunale Familie zu lösen sind. 

Kandidaten der FBM zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

Insgesamt 4 Direktkadidaten wurden  durch die jeweiligen Wahlkreismitgliederversammlungen gewählt.

Für den Wahlkreis 18 - Aschersleben wird Monique Mosig aus Sandersleben antreten. 

Für den Wahlkreis 31 – Sangerhausen stellt sich Silke Seifert aus Wippra  zur Wahl. 

Für den Wahlkreis 30 – Eisleben wurde Bettina Hellfayer aus Eisleben  ins Rennen geschickt. 

Für den Wahlkreis 29 – Saalekreis wurde Ralf Leberecht aus Aseleben  gewählt.


Die Landesliste der FBM umfasst insgesamt 9 Kandidaten und wird angeführt von Rainer Bittmann aus Sandersleben. Neben den Direktkandidaten sind weiterhin auf der Landesliste vertreten Stefan Kellner aus Mansfeld, Nicole Holländer aus Sangerhausen, Mike Mosig aus Sandersleben sowie Harald Henschel aus Eisleben.

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